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   LSG Baden-Württemberg, 15.10.2010 - L 7 SO 3644/10 ER-B   

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https://dejure.org/2010,118773
LSG Baden-Württemberg, 15.10.2010 - L 7 SO 3644/10 ER-B (https://dejure.org/2010,118773)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2010 - L 7 SO 3644/10 ER-B (https://dejure.org/2010,118773)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - L 7 SO 3644/10 ER-B (https://dejure.org/2010,118773)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2010 - L 7 SO 3644/10
    Die Statthaftigkeit der Beschwerde richtet sich nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes für den Rechtsmittelführer; dieser bestimmt sich danach, was ihm - ausgehend von den dort zuletzt gestellten Anträgen - durch die erstinstanzliche Entscheidung versagt worden ist und von ihm mit seinem Rechtsmittel weiterverfolgt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2010 - L 7 SO 1227/10 ER-B - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02 - NJW 2002, 2720 (jeweils m.w.N)).
  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 19/01 R

    Unzulässigkeit der Berufung - Zulassung der Berufung außerhalb des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2010 - L 7 SO 3644/10
    Die Antragserweiterung ist bereits unzulässig; denn eine derartige Änderung des Streitgegenstandes setzt die Zulässigkeit des Rechtsmittels voraus (vgl. BSGE 11, 26, 27; BSGE 58, 291, 294 = SozR 1500 § 144 Nr. 30; BSG, Urteil vom 8. November 2001 - B 11 AL 19/01 R - (juris)).
  • BSG, 06.02.1997 - 10 BKg 14/96

    Wert des Beschwerdegegenstandes im Berufungsverfahren, keine Umdeutung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2010 - L 7 SO 3644/10
    Rechtliche und wirtschaftliche Folgewirkungen bleiben im Übrigen bei der Berechnung der Beschwer außer Ansatz (vgl. Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1500 § 144 Nr. 11; SozR 4-1500 § 144 Nr. 3; BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R - (juris)).
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 177/05 B

    Berufungssumme - Wert des Beschwerdegegenstandes - Ruhen des Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2010 - L 7 SO 3644/10
    Rechtliche und wirtschaftliche Folgewirkungen bleiben im Übrigen bei der Berechnung der Beschwer außer Ansatz (vgl. Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1500 § 144 Nr. 11; SozR 4-1500 § 144 Nr. 3; BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R - (juris)).
  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2010 - L 7 SO 3644/10
    Die Antragserweiterung ist bereits unzulässig; denn eine derartige Änderung des Streitgegenstandes setzt die Zulässigkeit des Rechtsmittels voraus (vgl. BSGE 11, 26, 27; BSGE 58, 291, 294 = SozR 1500 § 144 Nr. 30; BSG, Urteil vom 8. November 2001 - B 11 AL 19/01 R - (juris)).
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1943/09

    Unzureichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Einschränkung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2010 - L 7 SO 3644/10
    Verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der vorgenannten Verfahrensnorm bestehen nicht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1943/09 - (juris)); denn das Grundgesetz garantiert grundsätzlich weder einen Instanzenzug noch ist es dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen verwehrt, ein nach der jeweiligen Verfahrensordnung statthaftes Rechtsmittel abzuschaffen oder den Zugang zu einem an sich eröffneten Rechtsmittel von neuen einschränkenden Voraussetzungen abhängig zu machen.
  • BSG, 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R

    Zulassung der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes - Folgewirkung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2010 - L 7 SO 3644/10
    Rechtliche und wirtschaftliche Folgewirkungen bleiben im Übrigen bei der Berechnung der Beschwer außer Ansatz (vgl. Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1500 § 144 Nr. 11; SozR 4-1500 § 144 Nr. 3; BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R - (juris)).
  • BSG, 03.11.1959 - 9 RV 826/56

    Beschwerdevorlagezeitpunkt im sozialgerichtlichen Verfahren - Verbindlichkeit des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2010 - L 7 SO 3644/10
    Die Antragserweiterung ist bereits unzulässig; denn eine derartige Änderung des Streitgegenstandes setzt die Zulässigkeit des Rechtsmittels voraus (vgl. BSGE 11, 26, 27; BSGE 58, 291, 294 = SozR 1500 § 144 Nr. 30; BSG, Urteil vom 8. November 2001 - B 11 AL 19/01 R - (juris)).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 7 SO 5335/10
    Die Statthaftigkeit der Beschwerde richtet sich nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes für den Rechtsmittelführer; dieser bestimmt sich danach, was ihm - ausgehend von den dort zuletzt gestellten Anträgen - durch die erstinstanzliche Entscheidung versagt worden ist und von ihm mit seinem Rechtsmittel weiterverfolgt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2010 - L 7 SO 1227/10 ER-B - sowie die unter den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Beschlüsse vom 15. Oktober 2010 - L 7 SO 3644/10 ER-B und L 7 SO 3719/10 ER-B - (jeweils m.w.N)).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 7 SO 5253/10
    Die Statthaftigkeit der Beschwerde richtet sich nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes für den Rechtsmittelführer; dieser bestimmt sich danach, was ihm - ausgehend von den dort zuletzt gestellten Anträgen - durch die erstinstanzliche Entscheidung versagt worden ist und von ihm mit seinem Rechtsmittel weiterverfolgt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2010 - L 7 SO 1227/10 ER-B - sowie die unter den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Beschlüsse vom 15. Oktober 2010 - L 7 SO 3644/10 ER-B und L 7 SO 3719/10 ER-B - (jeweils m.w.N)).
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